HALLO 😊, ich heiße Daniela und bin seit 2002 Schwesternhelferin, habe den Kurs damals bei den Malteser absolviert. Seit dem arbeite ich in der Pflege. Die ersten Jahre im ambulanten Dienst und seit Januar 2009 im Krankenhaus. 9 Jahre Onkologie und Innere Medizin, seit mehr als 2 Jahren nun auf der Geriatrie. Ich arbeite im Schichtdienst überwiegend Früh Dienste. Ich Pflege die Patienten, messe auch Vitalzeichen, reiche das Essen an, begleite die Patienten zur Toilette, führe Lage Wechsel durch, mache mittlerweile auch Verbände (nach Absprache mit den exam. Kräften), gehe Blutzucker messen und und und. Ab und zu mache ich auch mal Nachtdienste. Nun wird bei uns ständig diskutiert ob wir, (sind 2 Schwesternhelferinnen) im Nachtdienst arbeiten dürfen. Ein paar Monate lang dürfen wir, dann wieder ein zwei Monate nicht. Ist Not am Mann ist es selbstverständlich. Wir haben eine neue Kollegin bekommen, diese hat die einjährige Ausbildung. Bei ihr ist es erlaubt. Ich verstehe dies nicht so ganz. Ist der Unterschied zur einjährigen Ausbildung so groß? Das einzige was ich Nachts nicht mache sind das Richten der Medikamente. Aber das ist ja auch Aufgabe der ex. Kraft. Meine Kollegin mit der einjährigen Ausbildung darf dies aber auch nicht. Sie macht die gleichen Tätigkeiten wie ich. Also sind die Arbeitsaufgaben bei uns gleich. Ich fühle mich ungerecht behandelt. Kann mir irgendjemand einen Rat geben oder Tip?
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